Vorliegend wurde der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Mietwohnung verurteilt, nachdem er eine Eigenbedarfskündigung erhalten hatte. Hierzu führte das Gericht aus: Bei der rechtlichen Wertung ist das Amtsgericht allerdings fehlerhaft davon ausgegangen, dass die am 28.12.2012 ausgesprochene Kündigung des …