Schneeräumdienst: Pflicht eines Eigentümers zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung?

Grundsätzlich ist die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mittels Mehrheitsbeschluss unzulässig. Eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe besteht nur in Ausnahmefällen, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind (z.B. Schneeräumpflicht). Im Einzelfall …