Überhaft – und die Haftprüfung

Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren ist nur der nach § 122 Abs. 1 StPO vorgelegte Haftbefehl1. Hieran fehlt es, wenn das Gericht einen in einem weiteren – inzwischen verbundenen – Verfahren erlassenen Haftbefehl ausdrücklich nicht vorlegt, sondern auf diesen in seinem Vorlagebeschluss …

Nicht abziehbare Schuldzinsen – als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Ein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang von Schuldzinsen mit (Überschuss-)Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjektes zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur …