Die Regelung zur Einweisung in die ungekürzte Altersrente wegen nach alter Rechtlage entrichteter zusätzlicher Beiträge in § 12 Abs. 3 Satz 2 Versorgungsstatut der Ärztekammer Hamburg (2009) ermächtigt zur konkreten Feststellung des nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlichen Rentenbeginns, wenn dieser Zeitpunkt …