Die Berliner Wohnaufwendungenverordnung

Die vom Senat des Landes Berlin erlassene “Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch” (Wohnaufwendungenverordnung – WAV)[1] ist insgesamt rechtswidrig und wirksam. Bereits aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts …