Die Prozesserklärung einer anwaltlich vertretenen Partei kann allenfalls dann umgedeutet werden, wenn der zulässige Antrag noch innerhalb der dafür geltenden Rechtsmittelfrist gestellt worden ist.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, einer verwaltungsrechtlichen Notarsache, hatte der (frühere) Verfahrensbevollmächtigte zunächst fristgerecht …

