Die Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach § 24 Abs. 3 AsylG begründet keine Verpflichtung des BAMF zur Entscheidung innerhalb der von ihr angegebenen Frist
Die Vorschrift des § 24 Abs. 4 AsylG st durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 …
Aufenthalts- und Asylfragen, eine Vorsitzendenstelle am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Dienstunfällen, Versorgungsehen und die Informationen des Bundesnachrichtendienstes.
Der JUDr.-Titel, Personalratsfragen und Konkurrentenstreits, der melderechtliche Berichtigungsanspruch, kommunale Steuern und die Vertretungsbefugnis von Steuerberatern, Zweckentfremdung von Wohnraum, ein rechtlich unmöglicher Folgenbeseitigungsanspruch, und eine Reihe von Problem aus dem Ausländer- und Asylrecht.