Nicht eingehaltene Zahlungsvereinbarung ohne Einfluss auf Steuererlass

Werden Vereinbarungen geschiedener Eheleute nicht eingehalten, ist die Besteuerung von Unterhaltsleistungen nicht unbillig, da diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Empfängerin erhöht haben. So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin entschieden, die vom zuständigen Finanzamt einen Steuererlass begehrt hatte. Sie stimmte für 2010 dem Antrag ihres … 

Unterhaltshöchstbetrag – und seine Berechnung bei gleichgestellten Personen

Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. Erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag … 

Unterhaltsaufwendungen an den nichtehelichen Partner – und die Verletzung der Erwerbsobliegenheit

Im Anwendungsbereich des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG besteht entsprechend der neueren Rechtsprechung zu § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG eine generelle Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsempfängers. Bei einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit sind bei der Berechnung der den Unterhaltsaufwendungen gegenzurechnenden Einkünfte gem. § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG …