Eine unterbliebene Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine unterlassene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht begründet regelmäßig keinen anderweitigen Verfahrensfehler.
Wird als Verfahrensfehler gerügt, das Finanzgericht hätte das Klageverfahren nach § 74 FGO aussetzen müssen, so erfordert dies u.a. wie bei …