Ein Wettkandidat bei der Fernsehsendung „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall wettete der klagende Showkandidat bei der Fernsehsendung „Wetten, dass..?“, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegenfahrende Pkw zunehmender Größe überwinden …





































