Eine Nichtberücksichtigung von Einkommen des Auszubildenden im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BAföG ist auch dann gegeben, wenn seitens der Behörde von Anfang an ein unzutreffend niedriges Einkommen des Auszubildenden angesetzt worden ist1.…
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Eine Nichtberücksichtigung von Einkommen des Auszubildenden im Sinne von § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BAföG ist auch dann gegeben, wenn seitens der Behörde von Anfang an ein unzutreffend niedriges Einkommen des Auszubildenden angesetzt worden ist1.…