Kastanienwurzeln im Abwasserkanal

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Eigentümerin eines Hausgrundstücks geklagt, das an die städtische Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen ist und an einen im Eigentum der beklagten Gemeinde stehenden Wendeplatz grenzt, auf dem ein Kastanienbaum angepflanzt […]

Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Bei einem auf gemeindeeigenem Grundstück stehenden Baum hat jedoch die Gemeinde, für die im Rahmen ohnehin gebotener Inspektionen des Kanals die Einwurzelungen erkennbar gewesen wäre, die Pflicht, diese rechtzeitig zu beseitigen. In dem …