Es kommt immer wieder vor, dass eine Behörde aufgrund eines umstrittenen Beissvorfalls nicht nur beispielsweise einen Leinenzwang anordnet, sondern auch dessen sofortige Vollziehung.
Die Möglichkeiten, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor den Verwaltungsgerichten hiergegen anzukommen, sind beschränkt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof …