Hundehaltungsverbot: Leinenpflicht ist Leinenpflicht und Lügen haben kurze Beine

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden 1 zurückgewiesen, welches die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Hundehaltungsverbotes bestätigt hatte, da der Halter u.A. eine angeordnete Leinenpflicht missachtet und den Verbleib …