Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags – und die örtliche Zuständigkeit für ihre Anfechtung

Für ein Normenkontrollverfahren gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemäß § 98 Abs. 2 ArbGG örtlich zuständig, soweit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die streitgegenständliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung erlassen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nach …

Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen – und seine Verfassungsgemäßheit

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen nach § 5 TVG verstößt entgegen der in einigen Rechtsbeschwerden vertretenen Auffassung weder gegen Verfassungsrecht noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Rechtsinstitut der Allgemeinverbindlicherklärung als Normsetzung sui generis mit dem …

Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen – und das öffentliche Interesse

Bei der Frage, ob die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags im öffentlichen Interesse geboten erscheint, hat der beteiligte Arbeitsmister eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Vorteile der Allgemeinsverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags etwaige Nachteile überwiegen. Hierbei sind sowohl die Interessen der tarifgebundenen als auch diejenigen …

Wiederholt befristete Arbeitsverträge – und der institutionelle Rechtsmissbrauch

Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen1. Diese zusätzliche Prüfung …