Unterschiedliche Altersversorgung von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

Differenzierungen im Versorgungsrecht zwischen Beamten und im Arbeitsverhältnis Beschäftigten sind aufgrund der Besonderheiten der Alimentation im Ausgangspunkt gerechtfertigt1. Ein Günstigkeitsvergleich kann dabei nicht auf einzelne Gesichtspunkte beschränkt werden, sondern muss das Gesamtsystem berücksichtigen2. Zudem steht dem Gesetzgeber mit Blick auf …

Einstellungshöchstaltersgrenze der Verbeamtung

Die Einstellungshöchstaltersgrenze der Verbeamtung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt. Mit ihr verfolgt der Gesetzgeber das legitime Ziel, ein angemessenes Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit zu schaffen1. Einstellungshöchstaltersgrenzen können im Zusammenspiel mit den Ruhestandsgrenzen – insbesondere im Hinblick auf die steigende Lebenserwartung …

Beiordnung eines Notanwalts

Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann. Auf ihren Antrag kann einer Partei für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor …

Arbeitsbefreiung an Rosenmontag

Ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch betriebliche Übung steht die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltene Schriftformklausel für Nebenabreden entgegen. Die Arbeitsbefreiung an Rosenmontag ist eine solche Nebenabrede. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln jedenfalls für den Geltungsbereich des ehemaligen …

Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IIa BAT-O bzw. die Entgeltgruppe 13 Ü TV-L setzt nicht nur eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraus. Diese muss für den Arbeitsplatz vielmehr auch erforderlich sein. Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” …

Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe

Die Tarifvertragsparteien waren nach dem Gleichheitssatz nicht gehalten, für die Fälle der erneuten Höhergruppierung eine Ausnahme dahingehend zu regeln, dass – entsprechend der Regelung beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses – die vor der Rückgruppierung erfolgten Steigerungen nach der erneuten Höhergruppierung wieder …

Eingruppierung – Angestellte mit Hochschulbildung

Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” (im Sinne der Eingruppierungsvorschriften des TV-L) setzt voraus, dass die von der Arbeitnehmerin auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Ihre auszuübende …

Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Auslegung des Mindestlohngesetzes hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Arbeitnehmerentsenderecht zu beachten. Danach sind alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Bestandteile des Mindestlohns1. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. …

Der verkündete Urteilstenor

Die Rüge des Klägers, das schriftlich abgefasste Urteil entspreche nicht dem verkündeten Urteilstenor, ist unzulässig, wenn dieser ausweislich der Sitzungsniederschrift so verkündet worden ist, wie er auch aus dem schriftlich abgefassten Urteil ersichtlich ist. Nach § 165 Satz 1 ZPO …

Klageanträge – und ihre Auslegung

Maßgebend für die Auslegung prozessualer Willenserklärungen sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, vielmehr ist der in der Erklärung verkörperte Wille …

Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum – oder: die beamtete Professorin als Arbeitnehmerin

Eine beamtete W3-Professorin in Baden-Württemberg, die aufgrund eines mit dem Universitätsklinikum geschlossenen Dienstvertrages auch als Ärztliche Leiterin an diesem Uniklinikum tätig ist, kann insoweit Arbeitnehmerin sein. Für Streitigkeiten zwischen der Professorin und dem Universitätsklinikum aufgrund des Dienstvertrages als Ärztliche Leiterin …

Schadensersatz wegen Mobbings

Eine Arbeitgeberin ist ihrer Arbeitnehmerin gegenüber zum Schadensersatz wegen “Mobbings” nur verpflichtet, wenn sie arbeitsvertragliche Pflichten (§ 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB) oder die Gesundheit der Arbeitnehmerin, die ein besonders geschütztes Rechtsgut iSv. § 823 Abs. …