Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch Einkünfte aus einer Untervermietung1.
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erfasst der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i Abs. 1 ZPO alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte2. Hierfür sprechen der …