Die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer 5 m² „großen“ Einzelzelle (einschließlich einer nicht abgetrennten Toilette) ist menschenunwürdig.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Berliner Kammergerichts in einem Amtshaftungsverfahren wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung in der JVA Tegel teilweise …