Spätehenklausel in der im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gewährten Hinterbliebenenversorgung stellen eine Diskriminierung wegen des Alters dar und sind daher unwirksam.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte die Witwe eines im April 1947 geborenen und im Dezember 2010 …