Einer Verpflichtungsklage fehlt das erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn vor Klageerhebung kein Antrag auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts an den Beklagten gerichtet worden ist e1.
Dieses Erfordernis kann auch nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden2.
Erklärungen im öffentlichen Recht …