Eine grenzüberschreitende Abwärtsverschmelzung nach Luxemburg kann auch im Fall einer US-amerikanischen Anteilseignerin ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen, so das Finanzgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung.
Geschehen war Folgendes: Die deutsche A GmbH wurde nach Maßgabe eines im August 2009 beurkundeten …