Keine Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus auf 90 Tage rechtswidrig ist. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin ist im Dezember 2021 positiv auf das Coronavirus getestet worden und nicht geimpft. Das zuständige Gesundheitsamt hatte ihr eine Bescheinigung ausgestellt, mit der sie die überstandene Infektion für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten nachweisen konnte. Mit …