Der Zulässigkeit steht nicht der Grundsatz der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) nicht entgegen, wenn das Fachgericht die Zulässigkeitsanforderungen überspannt hat.
Dies ist auch dann der Fall, wenn es den Antrag des Beschwerdeführers nicht hinreichend …