Ausländische Personen erhalten nur eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei fehlender Mitwirkung. Diese ist auch dann gegeben, wenn ausländische Personen über Jahre hinweg nur unzureichende Bemühungen zur Beschaffung von Heimreisedokumenten unternehmen.
Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg im …