Die in einem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1989 enthaltene Verweisung auf die jeweiligen Entgelttarifverträge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen ist im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als eine Gleichstellungsabrede auszulegen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts galt die widerlegliche Vermutung, dass …