Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers über ein Rechtsgeschäft bei mehrheitlicher Beteiligung an der Gesellschaft

Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist. Ein …

Ein Grundstück ohne Zugang

Auch wenn es einem Grundstück an der notwendigen Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, muss es dem Eigentümer für die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken möglich sein, es mit Kraftfahrzeugen erreichen zu können.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht …

Der zu kreative Vermittlungsausschuss

Im Jahre 2004 vorgenommene Änderungen des Biersteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes sowie 1999 vorgenommene Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sind verfassungswidrig. Grund sind in beiden Fällen den Vermittlungsausschuss betreffende Mängel im Gesetzgebungsverfahren.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat der Vermittlungsausschuss, auf dessen Vorschlag die …

Kreditverträge mit ausländischen Kreditgebern

Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, die nicht über eine Zulassung für die Erbringung von Kreditdienstleistungen in diesem Mitgliedstaat verfügten, nicht mittels rückwirkender, allgemeiner und automatischer Regelung die Gültigkeit genommen werden.

Die Feststellung der Verbrauchereigenschaft einer Person, …

Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf

Die (verbleibenden) Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung eines unterhaltsberechtigten Kindes sind eine erhebliche Bedarfsposition, welche regelmäßig nicht bereits durch den laufenden Unterhalt (vorliegend: 150% des Regelbetrages) abgedeckt ist. Die von der bestehenden privaten Zusatzkrankenversicherung nicht erstatteten Kosten können daher neben dem …

Nach Berufsschule arbeiten

Auszubildende sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an den Prüfungen bei Fortzahlung der Vergütung freizustellen (§ 7 S 1 BBiG). Besteht eine gänzliche oder teilweise Überschneidung zwischen Berufsschulzeit und Ausbildungszeit, so geht die Berufsschulzeit vor und ersetzt die betriebliche …