Öffnung eines Outlet-Centers

Die Schließung eines Outlet-Centers in Schleswig-Holstein verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen § 6 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung entschieden und die Regelung außer Vollzug gesetzt. Den Antrag hat die …

Öffnung eines Outlet-Centers

Die Schließung eines Outlet-Centers in Schleswig-Holstein verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen § 6 Abs. 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung entschieden und die Regelung außer Vollzug gesetzt. Den Antrag hat die …

Speisen im Straßenverkauf auf dem Campingplatz

Der Straßenverkauf ist nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Auch der Gastronomiebetrieb eines geschlossenen Campingplatzes darf Speisen im Straßenverkauf anbieten. So hat das Verwaltungsgericht Mainz in dem hier vorliegenden Fall eines Campingplatzbetreibers entschieden, der sich mit dem vorläufigen Rechtsschutzantrag …

Coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper in Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erneut abgelehnt, § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen …

Coronabedingte Schließung von Campingplätzen auch für Dauercamper in Brandenburg

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erneut abgelehnt, § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen …

Maskenpflicht wird nicht außer Vollzug gesetzt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die vorübergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den in der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Verordnung) genannten Einrichtungen, insbesondere in Post- und Bankfilialen und Lebensmittelgeschäften, nicht außer …

Probleme mit den neuen Zähnen

Hat eine Zahnärztin gegen fachzahnärztliche Behandlungsstandards verstoßen und eine akute und schwerwiegende cranio-mandibuläre Dysfunktion (CMD) beim Patienten verursacht, muss sie die durch die Nachbehandlungen entstanden Kosten ersetzen und ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen. So hat das Oberlandesgericht Köln in …

Die 800-qm-Regelung im Einkaufszentrum

Der Aufteilung eines Einkaufszentrums in einzelne Ladengeschäfte steht der eindeutige Wortlaut der Ausnahmeregelung zur Ladenöffnungsbegrenzung auf 800 qm Ladenfläche entgegen. Eine Ungleichbehandlung der einzelnen Geschäfte in einem Einkaufszentrum gegenüber den Geschäften in einer Einkaufsstraße liegt nicht vor. Mit dieser Begründung …

Die Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln

Die Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind unwirksam. So hat das Oberlandesgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall einer Musterfeststellungsklage entschieden, die von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eingereicht worden ist. Der Verein begehrt …

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Die Einschätzung, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine geeignete Schutzmaßnahme zur Einschränkung der Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist, ist nicht zu beanstanden. Ob die Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz verhältnismäßig ist, ist offen geblieben. Im Rahmen einer Interessenabwägung im …

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Die Einschätzung, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine geeignete Schutzmaßnahme zur Einschränkung der Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus ist, ist nicht zu beanstanden. Ob die Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz verhältnismäßig ist, ist offen geblieben. Im Rahmen einer Interessenabwägung im …