Keine kleinlichen Zeugnisänderungen!

Da nicht angenommen werden kann, dass die fehlerhafte Schreibweise „MS-Powerpoint“ statt „MS-PowerPoint“ im Arbeitszeugnis negative Auswirkungen auf die Bewerbungssaussichten hat, kann eine Berichtigung vom Arbeitgeber nicht verlangt werden. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Formulierung oder einen bestimmten …

Erbausschlagung und Erbvertrag

Vorliegend hatten sich die Ehegatten gegenseitig in einem Erbvertrag zu unbeschränkten alleinigen Erben eingesetzt und zudem auch die weitere Erbfolge geregelt. Die Erbausschlagung des überlebenden Ehegatten führt hier grundsätzlich nicht zu einer Unwirksamkeit des Erbvertrages. Die gesetzliche Erbfolge tritt also …