Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren abgewiesen. Das Anbringen eines fälschungssicheren QR-Codes auf dem Gesichtsschleier eines Kraftfahrzeugführers führt nicht dazu, dass dessen sichere …