Als Rennen im Sinne von § 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB sind Wettbewerbe zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen zu verstehen. Das Fahren in einem Konvoi muss dem Renncharakter zwar nicht widersprechen. Dies …