Der „Spezialmarkt“ zum Gartensonntag

Gartencenter

Das Verwaltungsgericht Osnabrück auf die Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di festgestellt, dass die für sofort vollziehbar erklärte Festsetzung eines sogenannten Spezialmarktes durch die Stadt Osnabrück gemäß § 68 Abs. 1 GewO für Sonntag, den 19.03.2023, rechtswidrig gewesen ist. Der Markt …