Bei einer Reise in die Türkei ist das morgendliche Krähen der Hähne als bloße Unannehmlichkeit hinzunehmen. Eine Minderung des Reisepreises ist nicht gerechtfertigt. Hierzu führte das Gericht aus: Das Amtsgericht hat zu Recht die Klage, mit welcher die Klägerin Gewährleistungsansprüche …