Das Abstellen des gegen Diebstahl nicht in geeigneter Weise gesicherten, voll beladenen Aufliegers ist grob fahrlässig und berechtigt die Kraftfahrversicherung zur Kürzung ihrer Versicherungsleistung um 50 % berechtigt. Im konkreten Fall wurde der Auflieger mit besonders diebstahlsgefährdeter Ware im Wert …