Für die Frage, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie an, sofern eine solche vorhanden ist. Allein der Umstand, dass die für die querenden Verkehrsteilnehmer maßgebliche Lichtzeichenanlage bereits grünes Wechsellicht abstrahlte, als diese …