Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

Alleine aus einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der Grenze von 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt folgt keine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, die eine Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund eines Obliegenheitsverstoßes begründen würde. Es besteht auch kein Anscheinsbeweis für einen Kausalzusammenhang zwischen der Alkoholisierung und dem Unfall. …