Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Begründung von Kostentragungspflichten eines Miteigentümers

Die von den Klägern in der Klagebegründung vertretene Rechtsauffassung, wonach zu ihren Lasten keine Kostentragungspflichten durch Beschluss begründet werden dürfen, ist zutreffend. In der Tat hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Beschlusskompetenz, konstitutive Handlungspflichten wie etwa die Kostentragung für ein Gutachten zu …

Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn Anzahl der Anwesenden wegen Corona beschränkt wurde

Die Klägerin verfolgt die Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft A. Sie umfasst 13 Eigentumseinheiten, die im Eigentum von 11 Personen stehen. Mit Schreiben vom 06.07.2020 lud die Hausverwaltung zur Eigentümerversammlung auf den 22.07.2020. Im Einladungsschreiben …