Monatliche Zahlungen von „Taschengeld“, die ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhält, sind als bedarfsminderndes Einkommen anzurechnen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erhielt monatlich von ihrer Mutter einen Betrag in Höhe von 15,34 EUR …