Verrechnung von Kindergeld mit Sozialhilfe

Die Familienkassen dürfen versehentlich ausgezahltes Kindergeld nicht mehr zurückfordern, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers (hier: Jobcenter) bei der Kindergeldauszahlung noch nicht ausreichend konkretisiert war. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Mutter von vier minderjährigen Kindern. Sie …