Trotz unwirksamer Gebührensatzung hat ein Sportverein für die Hallennutzung Wertersatz zu leisten.
So hat das Amtsgericht Springe in dem hier vorliegenden Fall eines Sportvereins entschieden. Nachdem das Verwaltungsgericht Hannover am 31.07.2015 die Gebührensatzung für die städtischen Sportstätten für unwirksam erklärt …