Tätowierungen stellen grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Einstellung in den Polizeidienst dar.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber um Einstellung in den mittleren Polizeidienst Recht gegeben, den die Berliner Polizei allein wegen seiner Tätowierungen abgelehnt hatte. Der Antragsteller ist vorläufig …