Geschäftsführerhaftung gegenüber einem stillen Gesellschafter

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet einem Anleger, der sich als stiller Gesellschafter an der GmbH beteiligt hat, nur in Ausnahmefällen persönlich auf Schadensersatz wegen unzureichender Auskünfte bei Zeichnung der Anlage. InhaltsübersichtAuskunftsanspruchEigens (vor)vertragliches VerhältnisWirtschaftliches EigeninteresseBesonderes persönliches VertrauenProspekthaftungDeliktische Haftung Auskunftsanspruch[↑] Der stille …