Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung – und die maßgebliche Vergütungsordnung in einem tarifpluralen Betrieb

Eine Vergütungsordnung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten generell beschriebenen Merkmalen vorsieht. Sie spiegelt die ihr zugrunde liegenden Vergütungsgrundsätze wider. Damit …

Knappe Urteilgründe

Ein Urteil ist stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist, § 119 Nr. 6 FGO. Ein solcher Verfahrensmangel liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur dann vor, wenn die Urteilsgründe ganz …