Nach § 4 i.V. mit § 7 Abs. 2 des Aargauer Abkommens gelten für die Steuern von den Einkünften (Einkommen, Gewerbeertrag, Erwerb) folgende Grundsätze:
Nach § 7 Abs. 2 des Aargauer Abkommens ist für die Ermittlung der (Gesamt-)Einkünfte der Kraftwerksbetreiberin …