Das Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stösst beim Bundesfinanzhof nicht auf Gegenliebe

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.

In dem entschiedenen Fall hatte der alleinige Gesellschafter …