Die Annahme, dem Familiengericht stehe bei Entscheidungen gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu, ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich.
Frei von verfassungsrechtlichen …