Die mittels eines Diktiergerätes aufgenommenen Daten über betrieblich bedingte Fahrten, die im Anschluß in eine Excel-Datei übertragen werden, erfüllen nach Auffassung des Finanzgerichts Köln nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.
Anlaß für die Entscheidung war ein Fall, in …