Die Arbeitswohnung im Zweifamilienhaus

Die Nutzung der zweiten abgeschlossenen Wohnung in einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Zweifamilienhaus steht deren Einordnung als häusliches Arbeitszimmer nicht entgegen1. Die bauliche Abgeschlossenheit der Räume ist insoweit unerheblich.

Um ein „außerhäusliches“ Arbeitszimmer würde es sich erst dann handeln, …