Ein Patient haftet nicht für die während einer ordnungsgemäßen Benutzung entstandene Beschädigung des Zahnarztstuhls.
in Münchner suchte im Jahr 2024 eine Münchner Zahnarztpraxis auf und nahm im Behandlungszimmer auf dem Behandlungsstuhl Platz. Als sich der Patient auf dem Stuhl bewegte, …





































