Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung der Verfassungsrichter bereits unzulässig, weil ihre Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht (…