Mieter (bzw. Wohnungsnutzer) haften gegenüber dem Vermieter bzw. dem Wohnungseigentümer für die bei einem Polizeieinsatz beschädigte Eingangstür.
So hat aktuell das Landgericht Köln dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz beschädigten Wohnungseingangstür Schadensersatz gegen Mieter und Wohnungsnutzer zugesprochen. Zwar hätten die …

























