Berliner Mietpreisgrenzen

Die Verordnung des Landes Berlin vom 19. Mai 2020 zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung) ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtmäßig. Sie beruht insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage, nämlich der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB …